Der Werksausschuß und der Haupt-und
Finanzausschuß nehmen den Bericht des Bürgermeisters und der Werkleitung zur
Einführung einer Wertgrenze für Gewährleistungsbürgschaften zustimmend zur
Kenntnis. Demnach wird eine solche Bürgschaft erst dann vom Auftragnehmer
gefordert, wenn bei Hochbauarbeiten eine Auftragssumme von 10.000,- Euro und
bei Tiefbauarbeiten eine Auftragssumme von 75.000,- Euro erreicht und
überschritten wird.