Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48
„Ostringhausen“ nach § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB.
2. Der Rat der Stadt
beschließt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2) BauGB auf der
Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.
2 sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.