Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die
beitragsmäßige Abrechnung folgender Straßen im Innenstadtbereich, Untere Eich,
Schwanen, Burger Straße und Kurze Straße, satzungsgemäß nach der Satzung über
die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der
Stadt Wermelskirchen in der zur Zeit gültigen Fassung abzuwickeln.
Dem Anliegen der Anlieger gemäß
Schreiben vom 22.09.2004 wird damit grundsätzlich entsprochen. Eine
Sondersatzung wird nicht erlassen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht
gegeben sind.