Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Übertragung der Ermächtigung gem. § 22 GemHVO NRW in Höhe von 518.000 € für die Maßnahme Rathausfassade.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Übertragung der Ermächtigung gem. § 22 GemHVO NRW in Höhe von 518.000 € für die Maßnahme Rathausfassade.