Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen vom 20.12.2005 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Die Betriebsleitung teilt mit, dass die der Vorlage beigefügten Anlage 2 (2. Änderungssatzung) um einen Artikel 4 a ergänzt werden muss. Es handelt sich dabei um eine redaktionelle Änderung.
Artikel 4a lautet:
§ 4 „Betriebsausschuss“ Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:
(5) Für die Haftung der Mitglieder des Betriebsausschusses gilt § 3 Absatz 3 Satz 2 sinngemäß.
Bei der CDU-Fraktion besteht noch Beratungsbedarf. Mit einstimmigem Beschluss bei einer Enthaltung (WNK UWG) wird die Vorlage zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat verwiesen. Um die Handlungsfähigkeit der Betriebsleitung zu gewährleisten, soll die neue Betriebssatzung in der Ratssitzung am 29.09.2014 endgültig beraten und beschlossen werden.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage bezufügen.
29.09.2014 - Rat der Stadt
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließteinmütig bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) die 2. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen vom 20.12.2005 in der vorgelegten geänderten Fassung.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BürgerForum, Bündnis 90/Die Grünen; hier: Maßnahmen für eine transparente und abgestimmte kommunale Wirtschafts- und Finanzpolitik