Der Rat der Stadt nimmt die Unterrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Schlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2015 als wesentlichen Inhalt im Sinne des § 105 Abs. 5 GO NW sowie das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.04.2016 zur Kenntnis.
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass nach der Übersendung des Schlussberichtes das Prüfverfahren mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgeschlossen ist.
Der Rat der Stadt verweist einstimmig die einzelnen Prüfungsergebnisse aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Die abschließende Vorlage dieser Übersicht an den Rat der Stadt erfolgt nach den durchgeführten Beratungen in den Fachausschüssen.