Tagesordnung - 12. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 12. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 09.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Änderungswunsch von Herrn Mitglied des Rates Karl-Heinz Wilke gegen die Niederschrift des Rates der Stadt vom 14.03.2016
RAT/3423/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 14.03.2016 zu Tagesordnungspunkt 5 zu ändern und wie folgt zu fassen (Änderungen zur bisherigen Fassung sind fett gedruckt):

 

Das Mitglied des Rates Herr Oliver Platt beantragt den zur Abstimmung gestellten Antrag unter Punkt c wie folgt zu ändern: „Die Nutzer der Sportanlagen verpflichten sich, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von 30.000,00 € in Eigenleistung zu erbringen.“ Diese Änderung des Antrags wird  mit 34 Nein-Stimmen (16 CDU, 8 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, 2 FDP, Herr Springer) bei 7 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 2 SPD, Herr Müßener) und 8 Ja-Stimmen (5 Bürgerforum, 2 FDP, Frau Hildner) abgelehnt.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt getrennte Abstimmung der Punkte a- d.

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 13 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 3 Enthaltungen (1 FDP, 1 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gemäß der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 04. Januar 2016 im Zeitraum 2016 bis 2018,

 

b)   einstimmig den Sportplatz Höferhof ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 676.643,52 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen. Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage beziehungsweise Sacheinlage in Höhe von 100.000,00 € eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 20.000,00  pro Jahr in Eigenleitung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit der Summe von € 150.000,00 sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gemäß der Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 99.071,45 eingebracht werden.

 

c)mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 10 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 6 Enthaltungen (1 FDP, 4 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den große Tennenplatz im Eifgen ab 2018, spätestens 2019, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 596.011,50 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2018/2019 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 30.000,00 in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von € 150.000,00, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gemäß Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 46.546,13 eingebracht werden.

 

d) einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Sportstätte Tente aufzugeben. Eine Renaturierung ist nicht vorgesehen.

   

   
    09.05.2016 - Rat der Stadt
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 14.03.2016 zu Tagesordnungspunkt 5 zu ändern und wie folgt zu fassen (Änderungen zur bisherigen Fassung sind fett gedruckt):

 

Das Mitglied des Rates Herr Oliver Platt beantragt den zur Abstimmung gestellten Antrag unter Punkt c wie folgt zu ändern: „Die Nutzer der Sportanlagen verpflichten sich, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von 30.000,00 € in Eigenleistung zu erbringen.“ Diese Änderung des Antrags wird  mit 34 Nein-Stimmen (16 CDU, 8 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, 2 FDP, Herr Springer) bei 7 Enthaltungen (4 ndnis 90/Die Grünen, 2 SPD, Herr Müßener) und 8 Ja-Stimmen (5 Bürgerforum, 2 FDP, Frau Hildner) abgelehnt.

 

Die Fraktion ndnis 90/Die Grünen beantragt getrennte Abstimmung der Punkte a- d.

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 13 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 ndnis 90/Die Grünen, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 3 Enthaltungen (1 FDP, 1 Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gemäß der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 04. Januar 2016 im Zeitraum 2016 bis 2018,

 

b)   einstimmig den Sportplatz Höferhof ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 676.643,52 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen. Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage beziehungsweise Sacheinlage in Höhe von 100.000,00 € eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 20.000,00  pro Jahr in Eigenleitung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsrderungspaket des Kreises mit der Summe von € 150.000,00 sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gemäß der Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 99.071,45 eingebracht werden.

 

c)mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) und 10 Nein-Stimmen (5 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Müßener, Herr Springer) bei 6 Enthaltungen (1 FDP, 4ndnis 90/Die Grünen, Frau Hildner) den große Tennenplatz im Eifgen ab 2018, spätestens 2019, in eine Kunstrasenanlage umzuwandeln. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 596.011,50 plus € 65.000,00 Planungskosten sind in den Haushalt 2018/2019 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 30.000,00 in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von € 150.000,00, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gemäß Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 46.546,13 eingebracht werden.

 

d) einmütig bei 1 Enthaltung (ndnis 90/Die Grünen), die Sportstätte Tente aufzugeben. Eine Renaturierung ist nicht vorgesehen.

Ö 4  
Ersatzwahlen zu Gremien und Ausschüssen
RAT/3410/2016  
Ö 5  
Wahl der Vertreter und ihrer Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der "Medizinische Versorgungszentrum GmbH"
RAT/3398/2016  
Ö 6  
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 2015/16
Enthält Anlagen
RAT/3412/2016  
Ö 7  
Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung
RAT/3413/2016-1  
Ö 8  
Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen (2)" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/3347/2016  
Ö 9  
Ergänzungssatzung "Halzenberg" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/3349/2016  
Ö 10  
45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 13 DA "Große Ledder Süd" A. Vorstellung der Inhalte der Bauleitplanung B. Aufstellungsbeschlüsse C. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Enthält Anlagen
RAT/3402/2016  
Ö 11  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen"; Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/3404/2016  
Ö 12  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG Freie Wähler vom 31.03.2016: Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/17
Enthält Anlagen
RAT/3411/2016  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2016: Strategische Ausrichtung des Sozialamtes
Enthält Anlagen
RAT/3392/2016-1  
Ö 14  
Antrag der Fraktion WNK UWG vom 17.04.2016 zur Durchsetzung des Ortsrechts der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3416/2016  
Ö 15  
Anfragen    
Ö 16  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Grundstückes      
N 2     Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" nach § 66 (9) LBeamtVG NRW      
N 3     Verschiedenes