Tagesordnung - 12. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 12. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 09.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Änderungswunsch von Herrn Mitglied des Rates Karl-Heinz Wilke gegen die Niederschrift des Rates der Stadt vom 14.03.2016
RAT/3423/2016  
Ö 4  
Ersatzwahlen zu Gremien und Ausschüssen
RAT/3410/2016  
Ö 5  
Wahl der Vertreter und ihrer Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der "Medizinische Versorgungszentrum GmbH"
RAT/3398/2016  
Ö 6  
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Wermelskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 2015/16
Enthält Anlagen
RAT/3412/2016  
Ö 7  
Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung
RAT/3413/2016-1  
Ö 8  
Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen (2)" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/3347/2016  
Ö 9  
Ergänzungssatzung "Halzenberg" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/3349/2016  
Ö 10  
45. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 13 DA "Große Ledder Süd" A. Vorstellung der Inhalte der Bauleitplanung B. Aufstellungsbeschlüsse C. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Enthält Anlagen
RAT/3402/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen.

Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.

 

   

   
    25.04.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB zu beschließen. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB zu beschließen. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Wermelskirchen, zu beschließen, den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen.

Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.

 

 

 

   
    09.05.2016 - Rat der Stadt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13 DA „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Verfahren beider Bauleitpläne ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 DA „Große Ledder Süd“ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, zu Grunde zu legen.

Die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sind gemäß § 2a BauGB beizufügen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gemäß § 3 und § 4 BauGB.

 

 

 

Ö 11  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen"; Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/3404/2016  
Ö 12  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG Freie Wähler vom 31.03.2016: Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/17
Enthält Anlagen
RAT/3411/2016  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2016: Strategische Ausrichtung des Sozialamtes
Enthält Anlagen
RAT/3392/2016-1  
Ö 14  
Antrag der Fraktion WNK UWG vom 17.04.2016 zur Durchsetzung des Ortsrechts der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3416/2016  
Ö 15  
Anfragen    
Ö 16  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Grundstückes      
N 2     Personalangelegenheit; Anrechnung von "Kann-Zeiten" nach § 66 (9) LBeamtVG NRW      
N 3     Verschiedenes