Zu A)
Bezogen
auf die Anregung der Unteren Landschaftsbehörde des RBK die Eingriffsregelung
anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen festzusetzen empfiehlt der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen,
diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung nicht zu berücksichtigen. Der
Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.
Bezogen
auf die Befürchtungen der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich negativer
Auswirkungen auf den Charakter der städtebaulichen Struktur empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig dem Rat der Stadt zu
beschließen, diese entsprechend des Ergebnisses der Prüfung als unbegründet
zurückzuweisen. Der Änderungsentwurf wird in vorliegender Form weitergeführt.
Bezogen
auf die Bedenken der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der Festsetzung
„Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ empfiehlt der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, diese
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung zurückzuweisen. Die Festsetzung bleibt
Bestandteil des Änderungsentwurfs.
Bezogen
auf den Anregung der Bürger Barta und Matenar hinsichtlich der beantragten Festschreibungen
zur Erschließung empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, diese zurückzuweisen, da sie
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung das Bauleitplanverfahren nicht betrifft.
Zu B)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der
Stadt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend aus Planzeichnung
und textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB zu beschließen.
Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.