Tagesordnung - 14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 12.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Umbau der Telegrafenstraße einschl. der Knoten "Bügeleisen" und "Loches Platz" sowie der "Eich" hier: Ausbaubeschluss
RAT/0713/2006  
Ö 5  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wirtsmühle", vereinfachtes Verfahren A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung B) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/0703/2006  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg" A) Abwägung der Anregungen (aus der 1. und 2. Offenlage und im Rahmen der Umlegung) B) Satzungsbeschluss    
    12.06.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    zu 7

zu 7.1 c) und 7.2 c),   Seite 12:

Bezogen auf die Bedenken des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr zur Ausgestaltung der Verkehrsflächen empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 9.2 a),         Seite 13:

Bezogen auf die Anregungen der Handwerkskammer zu Köln zur Ausdehnung des Mischgebietes empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 9. b) ),        Seite 14:

Bezogen auf die Anregungen der Handwerkskammer zu Köln zur zusätzlichen Festsetzung hinsichtlich der Anordnung der Gebäude empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 1.1),            Seite 15:

Bezogen auf die Anfrage von Ursula und Holger Bröker zum Grunderwerb eines Teilstückes aus dem Flurstück 570 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung abzulehnen.

 

zu 3.1 a) ),      Seite 17:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Ulrich Grüttner zu Lage und Erschließung des nordöstlichen Baufeldes in Teilgebiet 12 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung des nordöstlichen Baufeldes wird, wie im vorliegenden B-Planentwurf eingezeichnet, festgehalten.

 

zu 3.1 b)          Seite 18:

Bezogen auf die Frage des Herrn Ulrich Grüttner zur Notwendigkeit des geplanten Wendehammers empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zu befürworten. An der Konzeption der Erschließung der Teilgebiete 11, 12 und 13 wird, wie im vorliegenden B-Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 3.1 c)          Seite 18:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Ulrich Grüttner zur Festsetzung von First- und Traufhöhen in Teilgebiet 12 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 4.1 a)          Seite 20:

Bezogen auf die Frage der Eheleute Thelen zur Notwendigkeit des geplanten Wendehammers empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese Notwendigkeit entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zu befürworten. An der Konzeption der Erschließung der Teilgebiete 11, 12 und 13 wird, wie im vorliegenden B-Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 4.1 c)          Seite 21:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zur Festsetzung von öffentlichen Grünflächen empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung, zurückzuweisen.

 

zu 4.1 d)          Seite 21:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zur Änderung der Baugrenze empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Lage der Baugrenze, wie im Bebauungsplan vorgesehen, wird festgehalten.

 

zu 4.1 f)           Seite 22:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zur Zulassung von genehmigungsfreien Nebenanlagen empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 4.1 g)          Seite 23:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zur Änderung von Festsetzungen zur Sicherung des Bestands empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung als unbegründet zurückzuweisen.

 

zu 4.1 h)          Seite 23:

Bezogen auf die Bedenken der Eheleute Thelen zu den festgesetzten Trauf- und Firsthöhen in den Teilgebieten14 und 15 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung, als unbegründet zurückzuweisen.

 

zu 4.1 i)           Seite 24:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zu Lage und Erschließung des nordöstlichen Baufeldes in Teilgebiet 12 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung des nordöstlichen Baufeldes wird, wie im B-Planentwurf eingezeichnet, festgehalten.

 

zu 5.1 a)          Seite 25:

Bezogen auf die Bedenken gegen den B´Planentwurf von Frau und Herrn Schmidt empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung, als unbegründet zurückzuweisen.

 

zu 5.2 b)          Seite 26:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Hans Schmidt zur Lage der Baugrenzen in Teilgebiet 28 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung des Baufeldes in Teilgebiet 28 wird, wie im B-Planentwurf eingezeichnet, festgehalten.

 

zu 7                 Seite 28:

Bezogen auf die Anregungen von Frau Vera und Herrn Herbert Preyer empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen: es wird jedoch versucht, den Anregungen bezüglich der Parzelle 599 auf anderer planerischer Ebene gerecht zu werden.

 

zu 8.1              Seite 29:

Bezogen auf die Anregung von Frau Ulrike Schatter zur Höhenbegrenzung des Gehölzbestandes”B2” empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der planungsrechtlichen Festsetzung “Erhalt des Gehölzbestandes” wird, wie im B-Planentwurf ausgewiesen, festgehalten.

 

zu 8.2              Seite 30:

Bezogen auf die Bedenken von Frau Ingeborg Schatter zur Planung eines Kinderspielplatzes empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Planung des Spielplatzes wird festgehalten.

 

zu 9.2              Seite 31:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Günter Mentenich zur Bauweise in Teilgebiet 19 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung der Bauweise in Teilgebiet 19 wird, wie im B-Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 11 a)           Seite 32:

Bezogen auf die Anregung von Frau Erna und Herrn Alfons Schulte zur Bebaubarkeit der Parzelle 486 in Teilgebiet 27 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 11.2 b)        Seite 33:

Bezogen auf die Bedenken von Frau Erna und Herrn Alfons Schulte zur Straßenplanung Oberweg empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 14.2            Seite 35:

Bezogen auf die Anregung von Frau Gudrun Haupt zu dem geplanten Fußweg empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen; es wird jedoch versucht, den Anregungen auf anderer planerischer Ebene (Straßenplanung/Querungshilfe Schwanen) gerecht zu werden.

 

zu 14.2 b)        Seite 35:

Bezogen auf die Anregung von Frau Gudrun Haupt zur Baumöglichkeit im hinteren Grundstücksbereich empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung der Baugrenzen, wie im B-Planentwurf dargestellt, wird festgehalten.

 

zu 15.2            Seite 36:

Bezogen auf die Bedenken der Frau Johanne Höller zu dem geplanten Fußweg empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen; es wird jedoch versucht, den Anregungen auf anderer planerischer Ebene (Straßenplanung/Querungshilfe Schwanen) gerecht zu werden.

 

zu 16.2 b)        Seite 37:

Bezogen auf die Anregung von Frau Anita Cyrus zur Erweiterung von Baugrenzen empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung der Baugrenzen, wie im B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 18.2 c)        Seite 39:

Bezogen auf die Anregung der Herren Krüger, Dr. Kunze und Pauschert zur Parkplatzgestaltung empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Konzeption der Erschließung der Teilgebiete 11, 12 und 13 wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 21               Seite 41:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Dr. Achenbach zur Zuwegung über die Hohe Straße empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Erschließungskonzeption Oberweg wird, wie im vorliegenden B-Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 22 a)           Seite 41:

Bezogen auf die Bedenken der Eheleute Willumat zur Planung eines Kinderspielplatzes empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Planung des Spielplatzes wird festgehalten.

 

zu 22 b)           Seite 42:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Willumat zu dem geplanten Fußweg empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen; es wird jedoch versucht, den Anregungen auf anderer planerischer Ebene (Straßenplanung/Querungshilfe Schwanen) gerecht zu werden.

 

zu 23               Seite 42:

Bezogen auf die Bedenken des Herrn Helmut Stache, gegen die Ausgleichsfläche empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 24               Seite 43:

Bezogen auf die Bedenken der Eheleute Ursel und Herbert Vieth gegen die Ausgleichsfläche empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 25               Seite 44:

Bezogen auf die Bedenken der Frau Geisela Ludwigs gegen die Ausgleichsfläche empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 26               Seite 44:

Bezogen auf die Anregung der Erbengemeinschaft Hummel zu dem Wendehammer empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Erschließungskonzeption Oberweg wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten..

 

zu 27 a)           Seite 45:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Irlenbusch zu Teilgebiet 23 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 27 b)           Seite 45:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Irlenbusch zur Streichung von Baugrenzen empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

 

zu B) Satzungsbeschluss,   Seite 46:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, den Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch. Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

   
    19.06.2006 - Rat der Stadt
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    zu 7

zu 7.1 c) und 7.2 c),   Seite 12:

Bezogen auf die Bedenken des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr zur Ausgestaltung der Verkehrsflächen beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 9.2 a),         Seite 13:

Bezogen auf die Anregungen der Handwerkskammer zu Köln zur Ausdehnung des Mischgebietes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 9. b) ),        Seite 14:

Bezogen auf die Anregungen der Handwerkskammer zu Köln zur zusätzlichen Festsetzung hinsichtlich der Anordnung der Gebäude beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 1.1),            Seite 15:

Bezogen auf die Anfrage von Ursula und Holger Bröker zum Grunderwerb eines Teilstückes aus dem Flurstück 570 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung abzulehnen.

 

zu 3.1 a) ),      Seite 17:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Ulrich Grüttner zu Lage und Erschließung des nordöstlichen Baufeldes in Teilgebiet 12 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung des nordöstlichen Baufeldes wird, wie im vorliegenden B-Planentwurf eingezeichnet, festgehalten.

 

zu 3.1 b)          Seite 18:

Bezogen auf die Frage des Herrn Ulrich Grüttner zur Notwendigkeit des geplanten Wendehammers beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zu befürworten. An der Konzeption der Erschließung der Teilgebiete 11, 12 und 13 wird, wie im vorliegenden B-Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 3.1 c)          Seite 18:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Ulrich Grüttner zur Festsetzung von First- und Traufhöhen in Teilgebiet 12 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 4.1 a)          Seite 20:

Bezogen auf die Frage der Eheleute Thelen zur Notwendigkeit des geplanten Wendehammers beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese Notwendigkeit entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zu befürworten. An der Konzeption der Erschließung der Teilgebiete 11, 12 und 13 wird, wie im vorliegenden B-Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 4.1 c)          Seite 21:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zur Festsetzung von öffentlichen Grünflächen beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung, zurückzuweisen.

 

zu 4.1 d)          Seite 21:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zur Änderung der Baugrenze beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Lage der Baugrenze, wie im Bebauungsplan vorgesehen, wird festgehalten.

 

zu 4.1 f)           Seite 22:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zur Zulassung von genehmigungsfreien Nebenanlagen beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 4.1 g)          Seite 23:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zur Änderung von Festsetzungen zur Sicherung des Bestands beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung als unbegründet zurückzuweisen.

 

zu 4.1 h)          Seite 23:

Bezogen auf die Bedenken der Eheleute Thelen zu den festgesetzten Trauf- und Firsthöhen in den Teilgebieten14 und 15 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung, als unbegründet zurückzuweisen.

 

zu 4.1 i)           Seite 24:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Thelen zu Lage und Erschließung des nordöstlichen Baufeldes in Teilgebiet 12 beschließt der Rat der Stadt einstimmig diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung des nordöstlichen Baufeldes wird, wie im B-Planentwurf eingezeichnet, festgehalten.

 

zu 5.1 a)          Seite 25:

Bezogen auf die Bedenken gegen den B´Planentwurf von Frau und Herrn Schmidt beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung, als unbegründet zurückzuweisen.

 

zu 5.2 b)          Seite 26:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Hans Schmidt zur Lage der Baugrenzen in Teilgebiet 28 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung des Baufeldes in Teilgebiet 28 wird, wie im B-Planentwurf eingezeichnet, festgehalten.

 

zu 7                 Seite 28:

Bezogen auf die Anregungen von Frau Vera und Herrn Herbert Preyer beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen: es wird jedoch versucht, den Anregungen bezüglich der Parzelle 599 auf anderer planerischer Ebene gerecht zu werden.

 

zu 8.1              Seite 29:

Bezogen auf die Anregung von Frau Ulrike Schatter zur Höhenbegrenzung des Gehölzbestandes”B2” beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der planungsrechtlichen Festsetzung “Erhalt des Gehölzbestandes” wird, wie im B-Planentwurf ausgewiesen, festgehalten.

 

zu 8.2              Seite 30:

Bezogen auf die Bedenken von Frau Ingeborg Schatter zur Planung eines Kinderspielplatzes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Planung des Spielplatzes wird festgehalten.

 

zu 9.2              Seite 31:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Günter Mentenich zur Bauweise in Teilgebiet 19 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung der Bauweise in Teilgebiet 19 wird, wie im B-Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 11 a)           Seite 32:

Bezogen auf die Anregung von Frau Erna und Herrn Alfons Schulte zur Bebaubarkeit der Parzelle 486 in Teilgebiet 27 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 11.2 b)        Seite 33:

Bezogen auf die Bedenken von Frau Erna und Herrn Alfons Schulte zur Straßenplanung Oberweg beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.

 

zu 14.2            Seite 35:

Bezogen auf die Anregung von Frau Gudrun Haupt zu dem geplanten Fußweg beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen; es wird jedoch versucht, den Anregungen auf anderer planerischer Ebene (Straßenplanung/Querungshilfe Schwanen) gerecht zu werden.

 

zu 14.2 b)        Seite 35:

Bezogen auf die Anregung von Frau Gudrun Haupt zur Baumöglichkeit im hinteren Grundstücksbereich beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung der Baugrenzen, wie im B-Planentwurf dargestellt, wird festgehalten.

 

zu 15.2            Seite 36:

Bezogen auf die Bedenken der Frau Johanne Höller zu dem geplanten Fußweg beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen; es wird jedoch versucht, den Anregungen auf anderer planerischer Ebene (Straßenplanung/Querungshilfe Schwanen) gerecht zu werden.

 

zu 16.2 b)        Seite 37:

Bezogen auf die Anregung von Frau Anita Cyrus zur Erweiterung von Baugrenzen beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Darstellung der Baugrenzen, wie im B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 18.2 c)        Seite 39:

Bezogen auf die Anregung der Herren Krüger, Dr. Kunze und Pauschert zur Parkplatzgestaltung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Konzeption der Erschließung der Teilgebiete 11, 12 und 13 wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 21               Seite 41:

Bezogen auf die Anregung des Herrn Dr. Achenbach zur Zuwegung über die Hohe Straße beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Erschließungskonzeption Oberweg wird, wie im vorliegenden B-Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 22 a)           Seite 41:

Bezogen auf die Bedenken der Eheleute Willumat zur Planung eines Kinderspielplatzes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Planung des Spielplatzes wird festgehalten.

 

zu 22 b)           Seite 42:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Willumat zu dem geplanten Fußweg beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen; es wird jedoch versucht, den Anregungen auf anderer planerischer Ebene (Straßenplanung/Querungshilfe Schwanen) gerecht zu werden.

 

zu 23               Seite 42:

Bezogen auf die Bedenken des Herrn Helmut Stache, gegen die Ausgleichsfläche beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 24               Seite 43:

Bezogen auf die Bedenken der Eheleute Ursel und Herbert Vieth gegen die Ausgleichsfläche beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 25               Seite 44:

Bezogen auf die Bedenken der Frau Giesela Ludwigs gegen die Ausgleichsfläche beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 26               Seite 44:

Bezogen auf die Anregung der Erbengemeinschaft Hummel zu dem Wendehammer beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Erschließungskonzeption Oberweg wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten..

 

zu 27 a)           Seite 45:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Irlenbusch zu Teilgebiet 23 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

zu 27 b)           Seite 45:

Bezogen auf die Anregung der Eheleute Irlenbusch zur Streichung von Baugrenzen beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen. An der Ausweisung wird, wie im vorliegenden B´Planentwurf dargestellt, festgehalten.

 

 

zu B) Satzungsbeschluss,   Seite 46:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch. Der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

 

 

Ö 7  
Weiterführung des Gesamtverfahrens zu 22 Außenbereichssatzungen gem. § 35 (6) BauGB im Stadtgebiet Wermelskirchen. Abschließende Beratung zu Satzungsabgrenzungen für verschiedene Außenbereichssatzungen
RAT/0706/2006  
Ö 8  
Antrag von Herrn Dr. Boddenberg und der CDU-Fraktion zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Am Röttgen"
Enthält Anlagen
RAT/0664/2006  
Ö 9  
Verbesserung des ÖPNV im Bereich der Haltestellen hier: GVFG- Förderantrag
RAT/0715/2006  
Ö 10  
Künftige Nutzung der Bahntrasse der ehemaligen Kursbuchstrecke (KBS) 411 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2006 zum Erhalt der Trasse als Verkehrstrasse. Antrag der CDU Fraktion 14.05.2006 zur Freistellung der Trasse und Umnutzung für andere Zwecke.
RAT/0708/2006  
Ö 10.1  
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 31.05.2006 bezüglich der Trasse der ehemaligen Bahnstrecke 411    
Ö 11  
Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 25.05.2006 bezüglich der Durchführung einer Bürgerversammlung für die Straßen Beltener Straße, Heinhausstraße, Ginsterbusch, Heisterbusch, Dornbusch, Langenbusch und Am Hasselbusch    
Ö 12  
Anfragen    
Ö 12.1  
Anfrage der CDU-Fraktion vom 31.05.2006 bezüglich des zerstörten Wartehäuschens im Belten    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes