Der Rat der Stadt beschließt mit
38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15
Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU), die
Aufhebung aller allgemeinen Beschlüsse, die bisher mit dem Ziel zum Erhalt und
der Sicherung der Bahntrasse der ehemaligen KBS 411 getroffen wurden.
Davon ausgenommen sind zunächst
Beschlüsse, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst
worden sind. Diese werden im Einzelfall gesondert aufgehoben oder modifiziert.
Der Rat der Stadt beschließt mit
38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP, Bürgermeister) bei 15
Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (CDU) die
Aufhebung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über ein besonderes
Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die gesamte Trasse der
ehemaligen Kursbuchstrecke 411 vom 01.04.1997, rechtskräftig durch amtliche
Bekanntmachung am 17.04.1997.
Der Rat der Stadt beauftragt die
Verwaltung mit 38 Ja-Stimmen (18 CDU, 8 BüFo, 5 WNK UWG, 2 UWG, 4 FDP,
Bürgermeister) bei 15 Gegenstimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) und 1
Enthaltung (CDU), das Verfahren zur Freistellung der ehemaligen Trasse der KBS
411 von Bahnbetriebszwecken gem. §
23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
einzuleiten.