Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.
26.06.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 8 - (offen)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, zu beschließen, den Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.
10.07.2017 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.