Der Rat der Stadt ermächtigt den Bürgermeister, mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beihilfebearbeitungdurch die Kreisverwaltung abzuschließen.
01.07.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beihilfebearbeitungdurch die Kreisverwaltung abzuschließen.
08.07.2019 - Rat der Stadt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt ermächtigt einstimmig den Bürgermeister, mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beihilfebearbeitungdurch die Kreisverwaltung abzuschließen.