Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 08.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2018
Enthält Anlagen
0121/2019  
Ö 4  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Enthält Anlagen
0123/2019-1  
Ö 5  
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfe
Enthält Anlagen
0126/2019  
Ö 6  
Jahresabschluss 2016
0134/2019  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Wermelskirchen vom 02.05.2019. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 335.115.172,84 €, die Summe der Erträge auf 85.957.097,29 € und die Summe der Aufwendungen auf 96.457.463,84 €.

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.500.366,55 € durch eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2017 verringert sich somit auf 94.436.802,71 €.

 

  1. gemäß  § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu erteilen.   

 

   
    08.07.2019 - Rat der Stadt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Wermelskirchen vom 02.05.2019. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 335.115.172,84, die Summe der Erträge auf 85.957.097,29 € und die Summe der Aufwendungen auf 96.457.463,84 €.

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.500.366,55 € durch eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2017 verringert sich somit auf 94.436.802,71 €.

 

  1. gemäß  § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu erteilen.   

 

 

Ö 7  
46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Meisenweg": Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage)
Enthält Anlagen
0114/2019  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. DA 14 "Meisenweg": A) Erneuerung Aufstellungsbeschluss B) Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage)
Enthält Anlagen
0115/2019  
Ö 9  
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" im vereinfachten Verfahren: Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage)
Enthält Anlagen
0116/2019  
Ö 10  
Antrag der Fraktionen FDP, CDU, WNK UWG Freie Wähler, Bürgerforum vom 25.06.2019 betr. Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Enthält Anlagen
0135/2019  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Erschließungsvertrag Floraweg      
N 2     Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer noch zu entwickelnden Wohnbaufläche      
N 3     Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse Wermelskirchen aus dem Geschäftsjahr 2018      
N 4     Verschiedenes