Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
24.06.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4 - (offen)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
08.07.2019 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.