Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Neues Hallenbad“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 3: „55. Änderung des FNP - Geltungsbereich“).
08.09.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - (offen)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Neues Hallenbad“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 3: „55. Änderung des FNP - Geltungsbereich“).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
21.09.2020 - Rat der Stadt
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Neues Hallenbad“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 3: „55. Änderung des FNP - Geltungsbereich“).