Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2020 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.
27.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt einstimmig fest und empfiehlt dem Rat der Stadt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2020 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.
04.10.2021 - Rat der Stadt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2020 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.