Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr
2008 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 11.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 9 % in der Grundgebühr und um 9 % in
der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 7 %
in der Leistungsgebühr erhöht werden.
Die Gebühr für den Sperrmüll wird von 10 € auf
15 € erhöht.
Der Rat der Stadt beschließt die 11. Nachtragssatzung
zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt, der
Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe
von 172.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem
Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage
beizufügen.
12.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - zurückgestellt
Stadtkämmerer Stubenrauch gibt erläuternde Hinweise zur
Gebührenkalkulation und zur erforderlichen Gebührenerhöhung ab dem 01
Stadtkämmerer Stubenrauch gibt erläuternde Hinweise zur
Gebührenkalkulation und zur erforderlichen Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2008.
Der Tagesordnungspunkt wird in die Fraktionen verwiesen und
ist im Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2007 erneut zu behandeln.
26.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 200
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das
Jahr 2008 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 11.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 9 % in der Grundgebühr und um 9 %
in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 7
% in der Leistungsgebühr erhöht werden.
Die Gebühr für den Sperrmüll wird von 10 € auf
15 € erhöht.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der
vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt zu beschließen, der Gebührenausgleichsrücklage
„Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 172.000 € zu
entnehmen.
Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem
Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage
beizufügen.
10.12.2007 - Rat der Stadt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2008 zur Kenntni
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr
2008 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 11.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 9 % in der Grundgebühr und um 9 %
in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 7
% in der Leistungsgebühr erhöht werden.
Die Gebühr für den Sperrmüll wird von 10 € auf
15 € erhöht.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 11.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, der
Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe
von 172.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem
Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage
beizufügen.
Abfallentsorgung
hier: Vergabe der Leistungen zur Entleerung der Straßenpapierkörbe und die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im Stadtgebiet von Wermelskirchen