Der Rat überträgt
dem Bürgermeister unter den in der Vorlage genannten Voraussetzungen die
Ermächtigung zur Vergabe aller Aufträge, die bislang im jeweiligen Ausschuss
beschlossen werden mussten. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht einzuhalten,
muss die Entscheidung im zuständigen Ausschuss erfolgen.
Der Rat beschließt
die 1. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über
die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom
15.11.2004 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 1.
Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates
als Anlage beizufügen.
Stellungnahme
des Rechnungsprüfungsamtes
Dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Wermelskirchen, den
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Betke
Amtsleiterin
Rechnungsprüfung
26.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Bürgermeister unter den in der Vorlage
genannten Voraussetzungen die Ermächtigung zur Vergabe aller Aufträge, die
bislang im jeweiligen Ausschuss beschlossen werden mussten, zu übertragen. Ist
eine dieser Voraussetzungen nicht einzuhalten, muss die Entscheidung im
zuständigen Ausschuss erfolgen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die 1. Nachtragssatzung
zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von
Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 15.11.2004 in der von
der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschießen.
Ein Exemplar der 1.
Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates
als Anlage beizufügen.
10.12.2007 - Rat der Stadt
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat überträgt
dem Bürgermeister einstimmig unter den in der Vorlage genannten Voraussetzungen
die Ermächtigung zur Vergabe aller Aufträge, die bislang im jeweiligen
Ausschuss beschlossen werden mussten. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht
einzuhalten, muss die Entscheidung im zuständigen Ausschuss erfolgen.
Der Rat beschließt einstimmig
die 1. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über
die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom
15.11.2004 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 1.
Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates
als Anlage beizufügen.
Abfallentsorgung
hier: Vergabe der Leistungen zur Entleerung der Straßenpapierkörbe und die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im Stadtgebiet von Wermelskirchen