1.der
Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die
Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich)
sowie Querbacher Stube,
2.die
städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu
renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die
Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende
herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung vorzunehmen,
3.zu
gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw.
des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.
Der
Rat der Stadt beschließt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beim Produkt
001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan
und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan). Die Deckung erfolgt zunächst durch
Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung,
soweit diese letztlich nicht ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen
bei der Kreisumlage.
03.09.2008 - Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Ö 6 - (offen)
Der Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt
dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen
Die
Verwaltung stellt das geplante Konzept zum geplanten Umzug der Bücherei in die
städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 vor und beantwortet Fragen der
Ausschussmitglieder.
Der
Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt einstimmig dem
Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen
1.der
Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die
Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich)
sowie Querbacher Stube,
2.die
städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu
renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die
Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende
herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung vorzunehmen,
3.zu
gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw.
des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.
Der
Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt einstimmig dem
Rat der Stadt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beim Produkt 001.012.001
- Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan
und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan) zu beschließen. Die Deckung erfolgt
zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Allgemeinen
Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen
bei der Kreisumlage.
08.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Stadtverordneter Schulte nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung
und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nich
Stadtverordneter
Schulte nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassungzu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und
nimmt im Zuschauerraum Platz.
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Verwaltung zu
beauftragen
1.der
Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche
Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich) sowie Querbacher
Stube,
2.die
städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu
renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die
Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende
herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung vorzunehmen,
3.zu
gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw.
des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in
Höhe von 45.000 € (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver
Finanzplan) zu beschließen. Die Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen
bei der Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht
ausreicht durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage.
22.09.2008 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig
Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig
1.der
Musikschule Wermelskirchen e.V. die Nutzung der städt. Bürgerhäuser Eich 6-8
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind die
Bereiche Trauzimmer, Sitzungszimmer (hier ist jedoch eine Mitnutzung möglich)
sowie Querbacher Stube,
2.die
städt. Bürgerhäuser Eich 6-8 für Zwecke der Musikschule Wermelskirchen e.V. zu
renovieren und umzubauen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von rd. 45.000 € sind zunächst aus den Haushaltsmitteln für die
Allgemeine Bauunterhaltung zu bestreiten. Sollte sich zum Jahresende
herausstellen, dass diese nicht ausreichend sind, ist eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung vorzunehmen,
3.zu
gegebener Zeit einen Vorschlag vorzulegen, wie hinsichtlich des Gebäudes bzw.
des Grundstückes Jörgensgasse 23 verfahren werden soll.
Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung
beim Produkt 001.012.001 - Technische Gebäudewirtschaft in Höhe von 45.000
€ (Aufwand/Ergebnisplan und Auszahlungen/konsumtiver Finanzplan). Die
Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der
Allgemeinen Gebäudeunterhaltung, soweit diese letztlich nicht ausreicht durch
Minderaufwand/Minderauszahlungen bei der Kreisumlage.