Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt
beschließt die in Anlage 1, Abschnitt 1 formulierten Ziele als Grundlage für
die weitere Innenstadtentwicklung.
b) Der Rat der Stadt beschließt das Verkehrskonzept
Innenstadt in der vorliegenden Fassung. Das Verkehrskonzept trifft
insbesondere Aussagen zu
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der künftigen Verkehrsführung (Anlage 1, Abschnitte 2.1.1 bis 2.1.8)
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der Ausgestaltung der Knotenpunkte (Anlage 1, Abschnitte 2.2.1 bis 2.2.5)
und
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Optionen für alternative Verkehrsführungen (Anlage 1, Abschnitt 2.3).
c) Der Rat der Stadt fasst folgende
Beschlüsse zum Gestaltungskonzept Innenstadt :
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Künftigen Straßenbaumaßnahmen in der Wermelskirchener Innenstadt wird das
in den Anlagen 4 und 5 aufgezeigte Gestaltungsprinzip zu Grunde gelegt.
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Bei künftigen Straßenbaumaßnahmen im Innenstadtbereich sind Materialien
und Verlegeart entsprechend der Probepflasterung 1 (siehe Rathausvorplatz) zu
wählen. Im Gegensatz zur genannten Probepflasterung ist jedoch für den
Fahrbahnbereich ein Betonsteinpflaster (ähnlich Variante 2) zu wählen, das in
Farbe und Verlegeart jedoch dem bei der Probepflasterung für die Fahrbahn
verwendeten Naturstein gleicht. Fahrbahnfläche von Innenstadtstraßen, die die
zukünftigen Hauptverkehre aufnehmen müssen (z.B. Brückenweg) erhalten eine
Asphaltbefestigung.
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Die Entscheidung über die Auswahl der Stadtmöblierung und der
Beleuchtungskörper für die Verkehrsflächen in der Wermelskirchener Innenstadt
überträgt der Rat der Stadt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr.