Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschließt, bei der Realisierung des durch Umlegung neu geordneten
Baugebietes Bebauungsplan Nr. 11 A/B “Hilfringhausen” grundsätzlich
mit dem Investor..................................zusammenzuarbeiten. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen
entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu erarbeiten mit dem
Ziel, diesen in der 1. Sitzung des Rates im Jahr 2003 abzuschließen.
10.02.2003 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - zurückgestellt
Die Beschlussfassung wird zurückgestellt
Die Beschlussfassung wird
zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:15Ablehnung:0Enthaltung:0Stimmen
24.03.2003 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.58 "Neuenhaus"
A) Beschluss des Durchführungsvertrages
B) Abschließende Abwägung der Anregungen aus der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
C) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Bebauungsplan Nr.50 "Unterstraße"
2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße"
A) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 50 "Unterstraße" und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB
B) Kenntnisnahme des neuen städtebaulichen Vorentwurfes, der als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB dienen soll.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.72 "Eipringhausen"
A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB
B) Beschluss des veränderten Vorentwurfes, auf dessen Grundlage die öffentliche Auslegung vorzubereiten ist.
Bebauungsplan Nr. 57 " Solarsiedlung Pohlhausen West "
5. Änderung des Flächennutzungsplanes " Pohlhausen West "
A) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB
B) Beschluss des städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB