Der Rat der Stadt stellt fest, dass
ihm die Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2003 vom
Bürgermeister termingerecht zugeleitet worden ist.
Das Rechnungsergebnis der
Jahresrechnung und ihre Anlagen – insbesondere der Rechenschaftsbericht
– werden zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Neuorientierung der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderung