Der Rat der Stadt beschließt, das
Aufkommen der Sonderrücklage “Zweckentfremdung von Wohnraum” dem
Stiftungsvermögen “Stiftung Wohnungshilfswerk” zuzuführen und
hierzu 103.382,29 € überplanmäßig der Sonderrücklage “Stiftung
Wohnungshilfswerk” über die Haushaltsstelle 1.910.919.0.6 gutzuschreiben.
Die Deckung erfolgt durch die Auflösung /Entnahme aus der Sonderrücklage
“Zweckentfremdung von Wohnraum”.
Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Neuorientierung der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderung