a)Der Rat
der Stadt beschließt die Kenntnisnahme bzw. Berücksichtigung der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen
Beschlussvorschläge.
b)Der Rat
der Stadt nimmt die Zustimmung des Investors im Rahmen des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB zu "Änderungen nach der Offenlage des
Bebauungsplanes Nr. 76" zur Kenntnis.
c)Der Rat
nimmt die abwägungsrelevanten Inhalte zu finanziellen und planungsrechtlichen
Regelungen für den Städtebaulichen Vertrag gemäß der Stellungnahme der
Verwaltung zur Kenntnis.
d)Der Rat
der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 76 "Lüffringhausen Nord"
einschließlich der Textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung und billigt die zugehörige Begründung.
22.03.2004 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Neuorientierung der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderung