a)die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzungen über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern vom 11.12.1990 - Benutzungs- und Gebührensatzungen - in der jeweiligen Fassung der 15. Nachtragssatzung vom 25.09.2008
b)den Erlass der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührensatzung – in der Fassung vom
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist beigefügt.
15.06.2011 - Sozialausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
11.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
a)die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzungen über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern vom 11.12.1990 - Benutzungs- und Gebührensatzungen - in der jeweiligen Fassung der 15. Nachtragssatzung vom 25.09.2008
b)den Erlass der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührensatzung – in der Fassung vom
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
18.07.2011 - Rat der Stadt
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt mehrheitlich
Der Rat beschließteinmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen)
a)die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzungen über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern vom 11.12.1990 - Benutzungs- und Gebührensatzungen - in der jeweiligen Fassung der 15. Nachtragssatzung vom 25.09.2008
b)den Erlass der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührensatzung – in der Fassung vom
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist dem Original der Niederschrift beigefügt.