Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt
die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in
Wermelskirchen.
Er beschließt
A die Einleitung der Verfahren zu einer Außenbereichssatzung
nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen:
Haarhausen, Niederhagen, Hammesrostringhausen, Großrostringhausen,
Oberberg, Heidchen und Neuenhaus (Teilgebiet 1 + 2) Alt Sellscheid und Beutelshufe
B die Einleitung der Verfahren zu einer Klarstellungssatzung
nach § 34 BauGB für die Ortslagen Lüdorf, Ostringhausen und Bollinghausen