Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt beschließt den Umbau des Schwanenplatzes
auf der Basis der von der ARGE
Kostulski-Reicher-Schittek erstellten Planung (Ausbaubeschluss).
Die
Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme
selbst durchzuführen.
b) Der Rat der Stadt ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag
zum Umbau des Schwanenplatzes nach
öffentlicher Ausschreibung und Abschluss des Bürgerbegehrens zu erteilen, falls die Auftragssumme den Rahmen
der zur Verfügung stehenden Mittel nicht
übersteigt und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat.
Als
Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 GemHVO zugrunde zu legen. Sofern die entsprechende Wertgrenze (+10 %, max.
jedoch 25.000.- €) überschritten wird, ist die Vergabe entweder bis Dezember dieses Jahres zu verschieben oder
eine Dringlichkeitsentscheidung
herbeizuführen.