Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die 3. Nachtragssatzung zu beschließen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die 3. Nachtragssatzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die 3. Nachtragssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Wermelskirchen vom 24.06.1994.