Der Rat der Stadt beschließt die 15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen. Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
02.07.2012 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließteinmütig mit 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) die Änderungen im § 1 und im § 11 und die Änderungen im § 12 mit 10 Enthaltungen (SPD) in der 15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen. Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.