Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
„Bestattungswesen“ zur Kenntnis und beschließt
a)die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend dem
Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen
der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2005 zu ändern sowie
b)die 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das
Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976.
Ein Exemplar
der 19. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung
des Rates als Anlage beizufügen.