Der Rat beschließt als rechtliche Grundlage für die Benutzung städtischer Kindertageseinrichtungen die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.
05.02.2013 - Jugendhilfeausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt als rechtliche Grundlage für die Benutzung städtischer Kindertageseinrichtungen die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen einstimmig.
18.03.2013 - Rat der Stadt
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig als rechtliche Grundlage für die Benutzung städtischer Kindertageseinrichtungen die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.