Tagesordnung - 25. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 25. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 18.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahl zu Ausschüssen und Gremien
RAT/2517/2013  
Ö 4  
Einrichtung eines Ausschusses für Umwelt und Bau
Enthält Anlagen
RAT/2512/2013  
Ö 5  
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Klimaschutzteilkonzepte
RAT/2519/2013  
Ö 6  
Städtebaulicher Vertrag zur Regelung von städtebaulichen Leistungen gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für 10 geplante Ergänzungssatzungen
Enthält Anlagen
RAT/2516/2013  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 84 "Innenstadtdreieck" a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/2524/2013  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

zu a)

 

2.1.1        Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Verbesserung des ökologischen Stadtmikroklimas beschließt der Rat der Stadt, diese  entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

2.1.2              Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Anbringung von Fledermausnistkästen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

2.2              Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises zu               artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung durch einen entsprechenden               Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

3.1              Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung des/der Einwender/in 1 später schriftlich zurückgenommen wurde. Eine Prüfung / Abwägung dieser Anregung ist somit nicht notwendig.

 

3.2.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 2 zur Ermöglichung einer durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.2.2              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses einer               Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht               zu berücksichtigen.

 

3.2.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses von               Erhaltungssatzungen für besonders schützenswerte Straßenzüge  beschließt der Rat der               Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im               Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Ermöglichung einer               durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht               zu berücksichtigen.

 

3.3.2              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Aussetzung des               Bebauungsplanverfahrens beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem               Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 3 hinsichtlich einer näheren Überprüfung               der Beeinträchtigungen der in der Umgebung befindlichen Baudenkmäler durch               Festsetzungen des Bebauungsplans beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend               dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur fehlenden Festsetzung der               Dachform beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung /               Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.2              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur Festsetzung, dass               Garagengeschosse in Teilgebiet 3 nicht  bei der Berechnung der Anzahl der               Vollgeschosse anzurechnen sind, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem               Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Anfertigung eines Massenmodells und einer erneuten öffentlichen Auslegung  beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.4              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Eintragung des               Denkmalschutzumgebungsbereichs  beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend               dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.5              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Prüfung möglicher Auswirkungen auf vorhandene Baudenkmäler durch geplante bzw. durch den Bebauungsplan zulässige Vorhaben  beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplan nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.6              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zur Verwendung von ortsüblichen Materialien in den Fassadenbereichen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu becksichtigen.

 

3.4.7              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zu kleinteiliger Gebäudebreiten beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

 

 

 

3.4.8              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender zur Fensteraufteilung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.9              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, das Bebauungsplanverfahren ruhen zu lassen, bis Erkenntnisse vorliegen, ob für Teile der Innenstadt Denkmalbereiche oder Erhaltungssatzungen erlassen werden können, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.10              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, vor Weiterführung des Bebauungsplanes ein Leitbild für die Wermelskirchener Innenstadt zu entwickeln, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.11              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Kontaktaufnahmemit der AG Historischer Stadt- und Ortskern NRW u. a. beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

 

 

zu b)

 

Der Rat der Stadt beschließt, die zum Satzungsbeschluss vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung wird zugestimmt.

                                            

   
    18.03.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen (3 CDU, 2 Büfo, 2 WNK UWG Freie Wähler, 1 FDP) gegen 6 Nein-Stimmen (1 CDU, 3 SPD, 2 Grüne) und 1 Enthaltung (FDP), gemäß dem Beschlussvorschlag zu a) und b) zu beschließen. 

 

zu a)

 

2.1.1        Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Verbesserung des ökologischen Stadtmikroklimas beschließt der Rat der Stadt, diese  entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

2.1.2              Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Anbringung von Fledermausnistkästen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

2.2              Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises zu               artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung durch einen entsprechenden               Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

3.1              Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung des/der Einwender/in 1 später schriftlich zurückgenommen wurde. Eine Prüfung / Abwägung dieser Anregung ist somit nicht notwendig.

 

3.2.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 2 zur Ermöglichung einer durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.2.2              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses einer               Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren

      nicht zu berücksichtigen.

 

3.2.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses von               Erhaltungssatzungen für besonders schützenswerte Straßenzüge  beschließt der

      Rat der              Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im               Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Ermöglichung einer               durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt, diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren

       nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.2              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Aussetzung des               Bebauungsplanverfahrens beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem               Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 3 hinsichtlich einer näheren

Überprüfung               der Beeinträchtigungen der in der Umgebung befindlichen Baudenkmäler durch               Festsetzungen des Bebauungsplans beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend               dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur fehlenden Festsetzung der               Dachform beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der

       Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.2              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur Festsetzung, dass               Garagengeschosse in Teilgebiet 3 nicht  bei der Berechnung der Anzahl der               Vollgeschosse anzurechnen sind, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend

     dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Anfertigung eines Massenmodells und einer erneuten öffentlichen Auslegung  beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.4              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Eintragung des               Denkmalschutzumgebungsbereichs  beschließt der Rat der Stadt, diese

       entsprechend               dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.5              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Prüfung möglicher Auswirkungen auf vorhandene Baudenkmäler durch geplante bzw. durch den Bebauungsplan zulässige Vorhaben  beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplan nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.6              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zur Verwendung von ortsüblichen Materialien in den Fassadenbereichen beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu becksichtigen.

 

3.4.7              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zu kleinteiliger Gebäudebreiten beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.8              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender zur Fensteraufteilung beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.9              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, das Bebauungsplanverfahren ruhen zu lassen, bis Erkenntnisse vorliegen, ob für Teile der Innenstadt Denkmalbereiche oder Erhaltungssatzungen erlassen werden können, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.10              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, vor Weiterführung des Bebauungsplanes ein Leitbild für die Wermelskirchener Innenstadt zu entwickeln, beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.11              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Kontaktaufnahmemit der AG Historischer Stadt- und Ortskern NRW u. a. beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

zu b)

 

Der Rat der Stadt beschließt, die zum Satzungsbeschluss vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung wird zugestimmt.                                         

   
    18.03.2013 - Rat der Stadt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Das Mitglied des Rates Herr Siegfried Schröder nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlässt den Sitzungstisch.

 

Das Mitglied des Rates Herr Jochen Bilstein beantragt diesen Tageordnungspunkt in die Fraktionen zu verweisen. Dieser Antrag wird mit 20 Stimmen (3 CDU, 10 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) gegen 36 Stimmen (11 WNKUWG Freie Wähler, 10 Bürgerforum, 6 FDP, 9 CDU) bei 2 Enthaltungen (1 CDU, Herr Rainer Schneider) abgelehnt.

Alle Mitglieder der SPD Fraktion nehmen an der anschließenden Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen die Sitzungstische.

 

 

zu a)

 

2.1.1              Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Verbesserung des ökologischen Stadtmikroklimas beschließt der Rat der Stadt mit 40 Stimmen (12 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 10 Bürgerforum, 7 FDP), gegen 4 Stimmen (3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) bei 5 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 2 CDU) diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

2.1.2              Bezogen auf die Anregungen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Anbringung von Fledermausnistkästen beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 10 Bürgerforum, 7 FDP) gegen 1 Stimme (Bündnis 90/Die Grünen) bei 7 Enthaltungen (5 Bündnis 90/Die Grünen, 1 CDU, Herr Rainer Schneider) diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

2.2              Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises zu               artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider), diese               entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung durch einen entsprechenden               Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

3.1              Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung des/der Einwender/in 1 später schriftlich zurückgenommen wurde. Eine Prüfung / Abwägung dieser Anregung ist somit nicht notwendig.

 

3.2.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 2 zur Ermöglichung einer durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 40 Stimmen (10 WNKUWG Freie Wähler, 10 Bürgerforum, 12 CDU, 7 FDP, Herr Rainer Schneider) gegen 4 Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 2 CDU) diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.2.2              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses einer               Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 3 Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 CDU, Herr Rainer Schneider), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

3.2.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 2 hinsichtlich des Erlasses von               Erhaltungssatzungen für besonders schützenswerte Straßenzüge beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 2 Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 CDU, Herr Rainer Schneider), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im               Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Ermöglichung einer durchgehenden 4-geschossigen Bebauung beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 3 Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 CDU, Herr Rainer Schneider), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.2              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 3 zur Aussetzung des Bebauungsplanverfahrens beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 40 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 6 FDP) gegen 3 Stimmen (2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) bei 6 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 CDU, Herr Rainer Schneider), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.3.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 3 hinsichtlich einer näheren Überprüfung der Beeinträchtigungen der in der Umgebung befindlichen Baudenkmäler durch Festsetzungen des Bebauungsplans beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 43 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP, 2 Bündnis 90/Die Grünen) gegen 2 Stimmen (1 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) bei 4 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 CDU,), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.1              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur fehlenden Festsetzung der Dachform beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 43 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 6 FDP, 3 Bündnis 90/Die Grünen) gegen 3 Stimmen (2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) bei 3 Enthaltungen (1 CDU, 1 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung /               Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.2              Bezogen auf die Bedenken des/der Einwender/in 4 zur Festsetzung, dass Garagengeschosse in Teilgebiet 3 nicht  bei der Berechnung der Anzahl der Vollgeschosse anzurechnen sind, beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 40 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 6 FDP) gegen 8 Stimmen (6 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP, Herr Rainer Schneider) bei 1 Enthaltung (CDU), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.3              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Anfertigung eines Massenmodells und einer erneuten öffentlichen Auslegung  beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 4 Stimmen (4 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) bei 4 Enthaltungen (1 CDU, 3 Bündnis 90/Die Grünen), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.4              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Eintragung des Denkmalschutzumgebungsbereichs  beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 3 Stimmen (2 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) bei 5 Enthaltungen (1 CDU, 4 Bündnis 90/Die Grünen), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.5              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 zur Prüfung möglicher Auswirkungen auf vorhandene Baudenkmäler durch geplante bzw. durch den Bebauungsplan zulässige Vorhaben  beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 4 Stimmen (3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) bei 4 Enthaltungen (1 CDU, 3 Bündnis 90/Die Grünen), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplan nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.6              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zur Verwendung von ortsüblichen Materialien in den Fassadenbereichen beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 40 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 6 FDP) gegen 3 Stimmen (2 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) bei 6 Enthaltungen (1 CDU, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.7              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender Festsetzungen zu kleinteiliger Gebäudebreiten beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 5 Stimmen (5 Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (1 CDU, Herr Rainer Schneider), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.8              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich zu treffender zur Fensteraufteilung beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 40 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 6 Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (1 CDU, Herr Rainer Schneider), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.9              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, das Bebauungsplanverfahren ruhen zu lassen, bis Erkenntnisse vorliegen, ob für Teile der Innenstadt Denkmalbereiche oder Erhaltungssatzungen erlassen werden können, beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 4 Stimmen (3 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) bei 4 Enthaltungen (1 CDU, 3 Bündnis 90/Die Grünen), diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.10              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4, vor Weiterführung des Bebauungsplanes ein Leitbild für die Wermelskirchener Innenstadt zu entwickeln, beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 7 Stimmen (6 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) bei 1 Enthaltung (CDU), diese entsprechend der Prüfung / Abwägung nicht zu berücksichtigen.

 

3.4.11              Bezogen auf die Anregung des/der Einwender/in 4 hinsichtlich der Kontaktaufnahmemit der AG Historischer Stadt- und Ortskern NRW u. a. beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 1 Stimme ( Bündnis 90/Die Grünen) bei 7 Enthaltungen (1 CDU, 5 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung im Bebauungsplanverfahren nicht zu berücksichtigen.

 

 

 

 

zu b)

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 41 Stimmen (10 Bürgerforum, 13 CDU, 11 WNKUWG Freie Wähler, 7 FDP) gegen 6 Stimmen (6 Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (1 CDU, Herr Rainer Schneider), die zum Satzungsbeschluss vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 84 Innenstadtdreieckgemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung wird zugestimmt.

Ö 8  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2013 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
RAT/2501/2013  
Ö 9  
Zeitplan Beratung und Beschluss Haushalt und Haushaltssicherungskonzept
Enthält Anlagen
RAT/2508/2013  
Ö 10  
mündlicher Sachstandsbericht: Jahresabschlüsse
RAT/2526/2013  
Ö 11  
Widmung der Erschließungsanlage "Eipringhausen" für den öffentlichen Verkehr Hier: Ergänzung der Widmung zur Vorlage RAT/1541/2009
Enthält Anlagen
RAT/2515/2013  
Ö 12  
Widmung der Erschließungsanlage "Heisterstraße" für den öffentlichen Verkehr Hier: Ergänzung der Widmung zur Vorlage RAT/0535/2005
Enthält Anlagen
RAT/2514/2013  
Ö 13  
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
Enthält Anlagen
RAT/2481/2013  
Ö 14  
Antrag der Fraktionen von Bürgerforum, FDP und WNK UWG Freie Wähler vom 04.02.2013; Bereitstellung von Haushaltsmitteln zwecks Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen
Enthält Anlagen
RAT/2503/2013  
Ö 15  
Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 26.02.2013 Prüfung der Verwendung des städtischen Gebäudes Taubengasse als Heimatmuseum
Enthält Anlagen
RAT/2520/2013  
Ö 16  
Anfrage der SPD-Fraktion; Sachstandbericht: Wohnraumberatung
Enthält Anlagen
RAT/2525/2013  
Ö 17  
Anfragen    
Ö 18  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit Ankauf einer Immobilie      
N 2     Grundstücksangelegenheit Verkauf einer Grünlandfläche      
N 3     Grundstücksangelegenheit Verkauf einer Waldfläche      
N 4     Verschiedenes