Zu A)
Bezogen auf die Stellungnahme aus
Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie des Bodenschutzes zu a)
Grundwasserverhältnissen, b) flächenhaften Bodenbelastungen und c)
Oberflächengewässer/Niederschlagswasserbewirtschaftung beschließt der Rat der
Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die
Anregungen zurückzuweisen, da sie entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen.
Bezogen auf die Stellungnahmen
aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie des Bodenschutzes zu b)
Flächenverbrauch beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4
Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung
, dass das Erfordernis der Flächeninanspruchnahme flächenmäßig rechnerisch
nicht darzulegen ist.
Bezogen auf die Anregung des
Staatlichen Umweltamtes Köln zur frühzeitigen Regelung der verkehrlichen
Erschließung beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 5 Enthaltungen (4
Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP), diese zurückzuweisen, da sie entsprechend des
Ergebnisses der Prüfung/Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht
betreffen.
Zu B)
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig bei 5 Enthaltungen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Bereich „Höferhof“ als gewerbliche Baufläche gemäß der in der Beschlussvorlage
beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt.