Zu A)
Aus den im Rahmen der ersten und
zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
sind keine gesonderte Beschlüsse zu fassen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Stellungnahmen
lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Zu B)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der
Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung zu beschließen. Dem
Erläuterungsbericht wird zugestimmt.