Stadtverordneter Schulte verlässt
vor Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungstisch und nimmt an der
Beratung und Abstimmung hieran gemäß § 31 GO nicht teil.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig,
dem Kunstverein Wermelskirchen e. V. die angemieteten Räume im städtischen
Gebäude Markt 9, 42929 Wermelskirchen, bis 31.12.2011 mietzinsfrei zu
überlassen; lediglich die Mietnebenkosten sind vom Kunstverein Wermelskirchen
e. V. zu erstatten. In den Mietvertrag sind die im Sachverhalt der
Beschlussvorlage aufgeführten Vertragsbestandteile zu übernehmen.