Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 23.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
TOP 4-5_Fassade-Vitalisierung  
TOP 11_Parksituation  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Plangebiet "Meisenweg": Prüfung Baustraße "K18-Neubaugebiet", Sachstand und Vorschlag des Investors
Enthält Anlagen
0149/2019  
Ö 4  
Einrichtung eines Fassadenprogramms für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und von Frei- und Gartenflächen - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030
Enthält Anlagen
0151/2019  
Ö 5  
Einrichtung eines Verfügungsfonds für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) WermelskirchenInnenstadt 2030
Enthält Anlagen
0152/2019  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

A

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ in der Fassung vom 23.09.2019.

 

B

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“. Dieses setzt sich zusammen aus:

- der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn)

und in beratender Funktion

- einem/er VertreterIn der Verwaltung
entweder der Unteren Denkmalbehörde
oder des Amts für Stadtentwicklung

- einem/er VertreterIn des beauftragten Büros

 

C

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen.

Aus der Politik mit je einem Vertreter oder dessen Stellvertreter jeder Fraktion

   
    23.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 5 - (offen)
   

Die Ausschussmitglieder nehmen den Vortrag von Herrn André Westendorf zur Kenntnis.

 

A

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ in der Fassung vom 23.09.2019 zu beschließen.

 

B

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“ zu beschließen. Dieses setzt sich zusammen aus:

- der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn)

und in beratender Funktion

- einem/er VertreterIn der Verwaltung
entweder der Unteren Denkmalbehörde
oder des Amts für Stadtentwicklung

- einem/er VertreterIn des beauftragten Büros

Herr Leßke weist darauf hin, dass es sich zweckmäßigerweise um dasselbe Gremium handeln sollte, das sich auch mit dem Fassadenprogramm beschäftigt.

 

C

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen.

 

Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.

 

 

 

   
    07.10.2019 - Rat der Stadt
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

 

a)

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ in der Fassung vom 23.09.2019.

 

b)

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“. Dieses setzt sich zusammen aus:

- der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn)

und in beratender Funktion

- einem/er VertreterIn der Verwaltung
entweder der Unteren Denkmalbehörde
oder des Amts für Stadtentwicklung

- einem/er VertreterIn des beauftragten Büros

 

c)

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen.

Aus der Politik mit je einem Vertreter oder dessen Stellvertreter jeder Fraktion

 

Ö 6  
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Loches-Platz"; a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss über die Aufhebungssatzung
Enthält Anlagen
0144/2019  
Ö 7  
Durchführungsvertrag Loches-Platz
Enthält Anlagen
0143/2019  
Ö 8  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz"; a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
0145/2019  
Ö 9  
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen": Abwägung und Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
0150/2019  
Ö 10  
Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.07.2019; Sachstand Parkraumkonzept
Enthält Anlagen
0136/2019  
Ö 11  
Parkraumsituation Innenstadt WK , Sachstandsbericht Hier: Anfrage der CDU Fraktion vom 05.07.2019
0160/2019  
Ö 12  
Antrag der SPD Fraktion vom 04.08.2019; Markierung der innerstädtischen Fahrradtrasse
Enthält Anlagen
0142/2019  
Ö 13  
Antrag der CDU Fraktion vom 10.09.2019; Förderantrag für das Dorferneuerungsprogramm 2020
Enthält Anlagen
0163/2019  
Ö 14  
Anfragen    
Ö 15  
Verschiedenes    
N 1     Wohnbaulandinitiative Wermelskirchen      
N 2     Verschiedenes