Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Corona_Hinweise_Gremien PDF-Dokument

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder
0031/2021  
Ö 4  
Wahl der/des Vorsitzenden sowie der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
0033/2021  
Ö 5  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 6  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Jugendamtselternbeirats    
Ö 7  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht "Jugendhilfe im Strafverfahren"    
Ö 8  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht "Aufsuchende Jugendarbeit"    
Ö 9  
Vorstellung des neuen Leiters der Erziehungsberatungsstelle    
Ö 10  
Darstellung der Arbeit des Jugendamtes unter Pandemiebedingungen    
Ö 11  
Enthält Anlagen
Präsentation der Kindertagesstättenbedarfsplanung - Rückblick, Ausbau, Platzvergabe -    
Ö 12  
Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2021/2022 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
0001/2021  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2021/2022 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
Enthält Anlagen
0003/2021  
Ö 14  
Festlegung der Anzahl an Kindertagespflegepersonen für das Kindergartenjahr 2020/2021
0017/2021  
Ö 15  
Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 2024
Enthält Anlagen
0029/2021  
Ö 16  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 12.01.2021 - Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, sowie OGS
Enthält Anlagen
0032/2021  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgend, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Stadt Wermelskirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-          Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-          Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-          Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarschule I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.01.2021 aus.


 

   
    25.02.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die nachfolgend, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeits-entscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Stadt Wermelskirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-          Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-          Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-          Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarschule I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.01.2021 aus.

 

Der Beschluss wird einstimmig und ohne Enthaltung gefasst.

 

 

   
    22.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Die nachfolgend, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeits-entscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:

 

Die Stadt Wermelskirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-          Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-          Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-          Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarschule I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.01.2021 aus.

 

 

Ö 17  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021 - Abgabe einer Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kindertageseinrichtung Telegrafenstraße 50 in 42929 Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0034/2021  
Ö 18  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 - Rückwirkende Festlegung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen für das laufende Kitajahr 2020/2021
Enthält Anlagen
0035/2021  
Ö 19  
Antrag der CDU Fraktion und Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2021: Prüfung Standort eines inklusiven Spielplatzes, Unterstützung der Lebenshilfe Bergisches Land bei Antragstellung dieses Platzes
Enthält Anlagen
0037/2021  
Ö 20  
Anfragen    
Ö 21  
Verschiedenes    
N 1     Verschiedenes