Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Corona_Hinweise_Gremien PDF-Dokument

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder
0031/2021  
Ö 4  
Wahl der/des Vorsitzenden sowie der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
0033/2021  
Ö 5  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 6  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Jugendamtselternbeirats    
Ö 7  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht "Jugendhilfe im Strafverfahren"    
Ö 8  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht "Aufsuchende Jugendarbeit"    
Ö 9  
Vorstellung des neuen Leiters der Erziehungsberatungsstelle    
Ö 10  
Darstellung der Arbeit des Jugendamtes unter Pandemiebedingungen    
Ö 11  
Enthält Anlagen
Präsentation der Kindertagesstättenbedarfsplanung - Rückblick, Ausbau, Platzvergabe -    
Ö 12  
Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2021/2022 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
0001/2021  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2021/2022 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
Enthält Anlagen
0003/2021  
Ö 14  
Festlegung der Anzahl an Kindertagespflegepersonen für das Kindergartenjahr 2020/2021
0017/2021  
Ö 15  
Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 2024
Enthält Anlagen
0029/2021  
Ö 16  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 12.01.2021 - Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, sowie OGS
Enthält Anlagen
0032/2021  
Ö 17  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2021 - Abgabe einer Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kindertageseinrichtung Telegrafenstraße 50 in 42929 Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0034/2021  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 €, abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00 € aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 € für die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.


 

   
    25.02.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 , abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00 aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 €r die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.

 

Der Beschluss wird einstimmig und ohne Enthaltung gefasst.

 

 

   
    22.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeits-entscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen leitet die vom Land bereits eingegangene erste Rate in Höhe von 184.275,00 €, abzüglich eines bereits geleisteten Vorschusses in Höhe von 30.000,00 € aus November 2020, entsprechend der Zuwendungsbescheide des Landschaftsverbandes an die Stadt Wermelskirchen und nachfolgend der Stadt Wermelskirchen an den Träger Stöppken e.V. weiter.

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen gibt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Sicherungserklärung umfasst einen Betrag in Höhe von 668.250,00 € für die Kindertageseinrichtung in der Telegrafenstraße 50 (Träger: Elterninitiative Stöppken e.V.) voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2031 (10 Jahre ab Auszahlung der letzten Rate).

 

  1. Die Stadt Wermelskirchen fordert vor der Sicherungserklärung anhängige Erklärung seitens des Eigentümers des Grundstückes (Witte Real Estate GmbH) zugunsten der Stadt Wermelskirchen ein.

 

 

 

Ö 18  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 - Rückwirkende Festlegung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen für das laufende Kitajahr 2020/2021
Enthält Anlagen
0035/2021  
Ö 19  
Antrag der CDU Fraktion und Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2021: Prüfung Standort eines inklusiven Spielplatzes, Unterstützung der Lebenshilfe Bergisches Land bei Antragstellung dieses Platzes
Enthält Anlagen
0037/2021  
Ö 20  
Anfragen    
Ö 21  
Verschiedenes    
N 1     Verschiedenes