Beschlussvorschlag:
A) Abwägung
Beschlussvorschlag zu a) 5, Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme des
Bauamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der Stadt,
die Anregung zu berücksichtigen und entsprechend der Prüfung/Abwägung den
räumlichen Geltungsbereich enger an die vorhandene Bebauung heranzuführen. Der
genaue Geltungsbereich ist der Planzeichnung der Anlage II dieser
Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag zu b) 6,
Seite 5
Bezogen auf die Anregung des Einwenders
1 beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu b) 7, Seite 5
Bezogen auf die Anregung des Einwenders
2 beschließt der Rat der Stadt, diese entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu b) 8,
Seite 7
Bezogen auf
die Anregungen des Einwenders 3 beschließt der Rat der Stadt, diese
entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung zurückzuweisen.
B) Satzungsbeschluss, Seite 7
Der Rat der Stadt beschließt die
Satzung „Am Röttgen“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6)
Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beiliegenden
Fassung.