Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.
19.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - (offen)
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt stellen fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 zu verzichten. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.
26.09.2022 - Rat der Stadt
Ö 11 - (offen)
Der Rat der Stadt stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 wird daher einstimmig verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.