Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
0193/2022  
Ö 4  
Aktualisierung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse (6. Nachtragssatzung)
Enthält Anlagen
0133/2022  
Ö 5  
Aktuelle Energiepreisentwicklung
0194/2022  
Ö 6  
Rahmenvorgaben für die Sammlung der Verpackungsabfälle
0195/2022  
Ö 7  
Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
Enthält Anlagen
0198/2022  
Ö 8  
Organisationsangelegenheit; Änderung der Dienstverteilung
0196/2022  
Ö 9  
Ausschreibung der Stelle der bzw. des Technischen Beigeordneten
Enthält Anlagen
0192/2022  
Ö 10  
Ermessensrichtlinie für die Erhebung von Verwaltungsgebühren in baurechtlichen Angelegenheiten
Enthält Anlagen
0180/2022  
Ö 11  
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2022; Testphase für kostenlose Periodenprodukte
Enthält Anlagen
0175/2022  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 12.1  
Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.07.2022; Teilfinanzplan 37.01 Brandschutz/Feuerwehr
Enthält Anlagen
0140/2022  
Ö 12.2  
Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.07.2022; Teilfinanzplan 37.01 Brandschutz/Feuerwehr
0199/2022  
    VORLAGE
   

Zu 1

 

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren und Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 12.10.2009 wird derzeit in allen möglichen Fällen angewendet. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2002 findet im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes Verwendung. Die von Ihnen angesprochene Diskrepanz zwischen Ansatz und Ergebnis ist im Ausbleiben von Brandverhütungsschauen bedingt durch die Corona-Pandemie begründet.

 

Zu 2

 

Momentan befinden sich die zuständigen Fachämter im Anpassungsprozess beider Satzungen. Hierfür ist es erforderlich, im ersten Schritt eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen. Die beiden Fachämter sind diesbezüglich im Austausch.
 

   
    19.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 12.2 - (offen)
   

Zu 1

 

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren und Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 12.10.2009 wird derzeit in allen möglichen Fällen angewendet. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2002 findet im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes Verwendung. Die von Ihnen angesprochene Diskrepanz zwischen Ansatz und Ergebnis ist im Ausbleiben von Brandverhütungsschauen bedingt durch die Corona-Pandemie begründet.

 

Zu 2

 

Momentan befinden sich die zuständigen Fachämter im Anpassungsprozess beider Satzungen. Hierfür ist es erforderlich, im ersten Schritt eine neue Gehrenkalkulation zu erstellen. Die beiden Fachämter sind diesbezüglich im Austausch.


 

Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Personalangelegenheit; Finanzielle Abgeltung von Mehrarbeitsstunden      
N 2     Grundstücksangelegenheiten; Erneuerung eines Erbbaurechts      
N 3     Grundstücksangelegenheiten; Verkauf einer Teilfläche      
N 4     Vergabeverfahren PR-Kampagne Gesamtschule      
N 5     Verschiedenes