Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließteinen Verlustvortrag in Anwendung des § 79 Abs.3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung - nach Abzug des eingeplanten globalen Minderaufwandes - für das Haushaltsjahr 2028 i.H.v. 8.457.787 € zulasten des Jahres 2031.
07.07.2025 - Rat der Stadt
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich mit zwei Nein-Stimmen der AfD und jeweils einer Enthaltung der FDP und von Zukunft Wermelskirchen einen Verlustvortrag in Anwendung des § 79 Abs.3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung - nach Abzug des eingeplanten globalen Minderaufwandes - für das Haushaltsjahr 2028 i.H.v. 8.457.787 € zulasten des Jahres 2031.