Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehl dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:
a)Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Krankenhaus Wermelskirchen“ gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b)Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
23.06.2025 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlüsse zu fassen:
a)Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Krankenhaus Wermelskirchen“ gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b)Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
07.07.2025 - Rat der Stadt
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Krankenhaus Wermelskirchen“ gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b)Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.