Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der
Begründung wird zugestimmt.
08.12.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 9 - ungeändert beschlossen
zu A)
zu A)
Kein Beschlussvorschlag erforderlich.
zu B)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
„Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen. Der Begründung wird
zugestimmt.
15.12.2008 - Rat der Stadt
Ö 23 - ungeändert beschlossen
zu A)
zu A)
Kein Beschlussvorschlag erforderlich.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der
Begründung wird zugestimmt.