Einleitung der 22. Änderung des FNP in Wickhausen als "Sonderbaufläche" mit der Zweckbestimmung "großflächiger Einzelhandel" und
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhaben und Erschließungsplanes nach § 12 BauGB für das Vorhaben "Pflanzenmarkt Wickhausen" gem. Antrag von Herrn Ernst-Ewald Paas
Hier: Aufstellungsbeschluß zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Pflanzenmarkt Wickhausen" nach § 2 BauGB
1.Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per
31.12.2002 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht
fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit €
3.467.091,14 ab.
2.Der
Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von € 439.533,37 in Höhe von
€ 369.200,00 aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen und der
Restbetrag in Höhe des nicht liquiditätswirksamen Verlustes von €
34.828,60 mit den Rücklagen zu verrechnen. Der verbleibende Betrag in Höhe von
€ 35,504,77 wird von der Stadt Wermelskirchen ausgeglichen.
3.Der
Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld vom 20.06.2003 vorbehaltlose
Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der
Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
16.07.2003 - Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Ö 3 - (offen)
Der folgenden Beschlußempfehlung wird einstimmig zugestimmt
Der folgenden Beschlußempfehlung wird
einstimmig zugestimmt.
1)Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der
Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2002 mit Schlußbilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlußbilanz schließt Aktiva und
Passiva jeweils mit € 3.467.091,1 ab.
2)Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von
€ 439.533,37 in Höhe des nicht liquiditätswirksamen Verlustes von€ 34.828,77 mit den Rücklagen zu
verrechnen. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 35,504,77 wird von der
Stadt Wermelskirchen ausgeglichen.
3)Der Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des
Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier &
Partner GmbH, Krefeld vom 20.06.2003 vorbehaltlose Entlastung.