Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Mo, 30.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Verpflichtung der sachkundigen Bürger    
Ö 5  
Umgestaltung Markt mit Teilfläche Berliner Straße a) Sachstandsbericht b) Vorstellung der konkretisierten Planung Markt c) Entscheidung hinsichtlich des vorzusehenden Brunnentyps
RAT/1755/2009  
Ö 6  
Regionaleprojekt "Dhünnhochfläche" Weiterentwicklung und Umsetzung der Gemeinschaftsprojekte sowie der ersten kommunalen Maßnahmen.
Enthält Anlagen
RAT/1754/2009  
Ö 7  
Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen" A) Vorstellung der Inhalte zur Ergänzungssatzung B) Offenlagebeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1756/2009  
Ö 8  
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten B 51 und L 409 im Bereich der Stadt Wermelskirchen
RAT/1771/2009  
Ö 9  
Kanal- und Straßenau Emminghausen hier: Änderung der Ausbauplanung
RAT/1770/2009  
Ö 10  
Kanal- und Straßenau Kallenberg hier: Änderung der Ausbauplanung
RAT/1774/2009  
Ö 11  
Herstellung der Erschließungsanlage "Auf dem Scheid" (Stichstraße) Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/1758/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Fa. MVS Wohnungsbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Scheid“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung

 

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Scheid“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstücke 570 und 577

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. 

 

 

   
    30.11.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Stellv. Amtsleiter Harald Drescher bestätigt auf Nachfrage von Stadtverordnetem Volker Schmitz (CDU), dass bei der Erschließungsanlage „Auf dem Scheid“ der Mindestausbaustandart eingehalten sei.

 

Übernahme:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Fa. MVS Wohnungsbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Scheid“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Scheid“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstücke 570 und 577

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. 

 

 

 

   
    14.12.2009 - Rat der Stadt
    Ö 15 - (offen)
    Beschlussvorschlag:

Übernahme

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Fa. MVS Wohnungsbau GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf dem Scheid“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf dem Scheid“ (Stichstraße) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstücke 570 und 577

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. 

Ö 12  
Herstellung der Erschließungsanlage "Rautenbacher Weg" Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/1759/2009  
Ö 13  
Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse KBS 411 Weiterentwicklung und Realisierung des Projekts in 2010/11
Enthält Anlagen
RAT/1757/2009-1  
Ö 14  
Anträge    
Ö 15  
Anfragen    
Ö 16  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse KBS 411 Weiterentwicklung und Realisierung des Projekts in 2010/11      
N 3     Verschiedenes