Tagesordnung - 7. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 7. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 22.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
150601 Genehmigung HSK 2015  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht des Ordnungsamtes
Enthält Anlagen
RAT/3159/2015  
Ö 4  
Verlängerung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit auf dem Gebiet der Stadt Wermelskirchen.
Enthält Anlagen
RAT/3172/2015  
Ö 5  
Benennung einer Schiedsperson / stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3170/2015  
Ö 6  
Wahl eines Vertreters zur Verbandsversammlung des Wupperverbandes
RAT/3165/2015  
Ö 7  
Gewerbeflächenentwicklung und Einrichtung einer Lagerfläche für Schüttgüter Aufstellungsbeschlüsse für die 44. Änderung des FNP und den B-Plan DH Nr. 9
Enthält Anlagen
RAT/3145/2015  
Ö 8  
Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung "Stumpf/Pantholz" im Bereich "Am Stumpf" - Vorstellung des Inhalts - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/3146/2015  
Ö 9  
Ergänzungssatzung "Oberwinkelhausen (2)" A. Vorstellung der Satzungsinhalte B. Offenlagebeschluss
Enthält Anlagen
RAT/3147/2015  
Ö 10  
Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz - Schaffung von Plätzen in zwei städtischen Kindertageseinrichtungen
RAT/3174/2015  
Ö 11  
Inklusionshilfe an Grundschulen
Enthält Anlagen
RAT/3175/2015  
Ö 12  
Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion Weitere Entwicklung der Pestalozzischule
Enthält Anlagen
RAT/3112/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt,

 

1.               dem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 lt. Kreisvorlage KT-9/0078 voll inhaltlich zuzustimmen,

 

2.               die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,

 

3.               die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen

-          vom 10.05.1994 / 18.05.1994 / 21.07.1994 mit den Städten Burscheid und Leichlingen

und

-          vom 24. bzw. 27.06.1997 mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie

-          die darauf gründenden Verwaltungsvereinbarungen

einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben,

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,

 

1.              den erforderlichen Vertrag über die Anmietung des Schulgebäudes Pestalozzischule, Robert-Stolz-Straße 19, 42929 Wermelskirchen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen,

 

2.              die Inneneinrichtung der Pestalozzischule zu einem noch zu ermittelndem Wert an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu veräußern,

 

3.              das bisher beschäftigte städtische Personal (Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter/in) im Rahmen des § 4 TVöD an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu versetzen, sofern eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Wermelskirchen nicht möglich ist. Ggfls. wird über die Modalitäten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages unter Beteiligung des Personalrates verhandelt.

    

   
    12.05.2015 - Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Die Sitzungsvorlage wird dahingehend geändert, dass die Beratungsfolge angepasst wird und eine redaktionelle Änderung unter Punkt 3 der Beauftragung der Verwaltung eingepflegt wird. Die Entscheidung der Vorlage wird auf Wunsch des Rheinisch Bergischen Kreises (RBK) in den Rat am 22.06.2015 verschoben. Die unter Punkt 3 genannte Versetzung des städtischen Personals wird dahingehend geändert, dass es dem RBK zur Verfügung gestellt wird.

 

Im Übrigen bleibt die Vorlage inhaltlich bestehen.

 

Herr Krämer-Mandeau erläutert mit Hilfe einer kurzen Power Point Präsentation die Entwicklung der Förderschulen in Nordrhein-Westfalen, im Rheinische Bergischen Kreis und Wermelskirchen.

 

Herr Thorsten Schmalt (CDU) bittet um Vorlage der Zahlen zu Punkt 2 des Beschlusses (Wertermittlung Inneneinrichtung) bis zur Ratssitzung am 22.06.2015.

 

Im Nachgang der Abstimmung beantragt Herr Klaus Seeger Rederecht (einstimmig) für Frau Holski (Schulleitung Pestalozzischule), die sich in diesem Zusammenhang bei der Verwaltung, Ihren Kollegen, der Stadt Wermelskirchen u.a. für die lange und gute Zusammenarbeit bedankt.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik nimmt den Beschluss einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen die weitere Entwicklung der Pestalozzischule wie folgt zu beschließen,

 

1.               dem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 lt. Kreisvorlage KT-9/0078 voll inhaltlich zuzustimmen,

 

2.               die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,

 

3.               die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen

-          vom 10.05.1994 / 18.05.1994 / 21.07.1994 mit den Städten Burscheid und Leichlingen

und

-          vom 24. bzw. 27.06.1997 mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie

-          die darauf gründenden Verwaltungsvereinbarungen

einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben,

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,

 

1.              den erforderlichen Vertrag über die Anmietung des Schulgebäudes Pestalozzischule, Robert-Stolz-Straße 19, 42929 Wermelskirchen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen,

 

2.              die Inneneinrichtung der Pestalozzischule zu einem noch zu ermittelndem Wert an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu veräern,

 

3.              das bisher beschäftigte städtische Personal (Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter/in) im Rahmen des § 4 TVöD dem Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger in Absprache mit den betroffenen zur Verfügung zu stellen, sofern eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Wermelskirchen nicht möglich ist. Ggfls. wird über die Modalitäten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages unter Beteiligung des Personalrates verhandelt.     

 

   
    22.06.2015 - Rat der Stadt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig,

 

1.               dem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 lt. Kreisvorlage KT-9/0078 voll inhaltlich zuzustimmen,

 

2.               die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,

 

3.               die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen

-          vom 10.05.1994 / 18.05.1994 / 21.07.1994 mit den Städten Burscheid und Leichlingen

und

-          vom 24. bzw. 27.06.1997 mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie

-          die darauf gründenden Verwaltungsvereinbarungen

einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben,

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,

 

1.              den erforderlichen Vertrag über die Vermietung des Schulgebäudes Pestalozzischule, Robert-Stolz-Straße 19, 42929 Wermelskirchen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen,

 

2.              die Inneneinrichtung der Pestalozzischule zu einem noch zu ermittelnden Wert an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu veräern,

 

3.              das bisher beschäftigte städtische Personal (Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter/in) im Rahmen des § 4 TVöD zum Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu versetzen, sofern eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Wermelskirchen nicht möglich ist. Ggfls. wird über die Modalitäten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages unter Beteiligung des Personalrates verhandelt.

 

 

Ö 13  
Jahresabschluss 2014 hier: Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW
Enthält Anlagen
RAT/3173/2015  
Ö 14  
Anfragen    
Ö 15  
Anfrage der CDU: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes
Enthält Anlagen
RAT/3177/2015  
Ö 16  
Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes    
Ö 17  
Enthält Anlagen
Verschiedenes    
N 1     Ernennung von zwei stellvertretenden Leitern der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen (stellvertretenden Wehrführern)      
N 2     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 3     Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2015, Veräußerung einer Grundstücksfläche in der Gemarkung Dhünn      
N 4     Verschiedenes