Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die beigefügte 4. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen zu erlassen.
22.06.2015 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließteinstimmig, die beigefügte 4. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen zu erlassen.