Tagesordnungspunkt 9 alt
Zu
A)
Der
Rat der Stadt behandelt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen.
Bezogen
auf die Anregungen des Wasserversorgungsverbandes beschließt der Rat der Stadt
einstimmig, die Anregungen entsprechend der Abwägung zurückzuweisen, da sie
bereits berücksichtigt wurden bzw. in der vorliegenden Form keinen Bezug auf
das laufende Änderungsverfahren nehmen. Es besteht kein Änderungsbedarf für den
Flächennutzungsplanentwurf.
Bezogen
auf die Anregungen des staatlichen Forstamtes Bergisch Gladbach beschließt der
Rat der Stadt einstimmig, die Bedenken zurückzuweisen, da sie entsprechend der
Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen.
Bezogen
auf die Anregungen des Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt einstimmig
bei 1 Enthaltung (FDP), die Bedenken zurückzuweisen, da sie entsprechend der
Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen.
Bezogen
auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der
Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (FDP), die Bedenken zurückzuweisen, da sie
entsprechend der Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen.
Bezogen
auf die Anregungen des staatlichen Umweltamtes Köln beschließt der Rat der
Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP), die
Bedenken zurückzuweisen und entsprechend der Abwägung von der Ausweisung einer
Nutzungsbeschränkung für die gewerbliche Baufläche abzusehen. Es besteht kein Änderungsbedarf
für den Flächennutzungsplanentwurf.
Bezogen
auf die Anregungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege beschließt der
Rat der Stadt einstimmig – vor dem Hintergrund von zwei bereits bekannten
vorgeschichtlichen Fundstellen – die Belange der Bodendenkmalpflege im Sinne
der §§ 15 und 16 DSchG NW bei der weiteren Bauleitplanung besonders zu
berücksichtigen. Im Übrigen hält der Rat der Stadt einstimmig an der
Zielsetzung fest, im FNP hier eine gewerbliche Baufläche darzustellen.
Bezogen
auf die Anregungen des Herrn Arno Thiel beschließt der Rat der Stadt
einstimmig, die Bedenken entsprechend der Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange zurückzuweisen.
Zu
B)
Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur
18. Änderung des Flächennutzungsplanes – einschließlich des
Erläuterungsberichtes - für den Bereich „Höferhof“ gemäß § 3 (2) BauGB.